Die Share Value Stiftung mit Sitz in Eisenach ist als rechtsfähige kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts vom Thüringer Innenministerium anerkannt. Sie ist durch Freistellungsbescheid des Finanzamts Mühlhausen vom 30. September 2011 als gemeinnützige Einrichtung von der Körperschaftsteuer befreit und berechtigt, Zuwendungsbestätigungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes auszustellen.
Gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung ist die Share Value Stiftung für Zustiftungen und Spenden, soweit diese nicht mit Bedingungen und Auflagen verbunden sind, die mit dem Stiftungszweck unvereinbar sind, offen. Zustiftungen wachsen dem Vermögen der Stiftung zu. Spenden sind in Erfüllung des Stiftungszwecks zur zeitnahen Verwendung bestimmt.